Hallen- und Benutzungsordnung

Die aktuell gültige Hygieneregeln finden Sie hier oder als Aushang in der Kletterhalle.

1. Berechtigung

  1. Benutzungsberechtigt sind nur die Personen, die den gültigen Eintrittspreis entrichtet haben. Die Preise für die Benutzung der Anlage ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen, mit einer der Aufsichtspflicht betrauten, Person die Kletteranlage nutzen.
  3. Kinder und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Reiner-Schwebel-Kletterhalle auch ohne Eltern oder einer sonstigen Aufsichtsperson nach Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung nutzen. Diese Einverständniserklärung steht auf unserer Website www.kletterhalle-aalen.de heruntergeladen werden.
  4. Bei Gruppen hat die jeweilige leitende Person dafür zu sorgen, dass die Hallen- und Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Gruppen müssen bei jedem Besuch das Formblatt Einverständniserklärung für Kurse und Sonderveranstaltungen vollständig ausgefüllt an der Kasse vorweisen.
    Eine Benutzung der Kletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und dies im oben genannten Formblatt bestätigt.

2. Benutzungszeiten

  1. Die Reiner-Schwebel-Kletterhalle darf nur zu den vorgegebenen Öffnungszeiten genutzt werden. Die Öffnungszeiten sind der Website oder dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen.
    Änderungen der Öffnungszeiten z.B. an Feiertage sind der Website zu entnehmen.

3. Benutzungsregeln und Haftung

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bouldern und Klettern Risiken birgt und es ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit erfordert. Der Aufenthalt und die Nutzung der Kletteranlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Durch die Benutzung der Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
  3. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder, bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts in der Reiner-Schwebel-Kletterhalle zu beaufsichtigen.
  4. Das Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen und in Bereichen, in denen Gegenstände herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
  5. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer und Sicherer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich.
  6. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt.
  7. Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein.
  8. In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.
  9. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sind beide einzuhängen.
  10. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d.h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt) müssen immer zwei Umlenkkarabiener verwendet werden.
  11. Die bereitgestellten Topropeseile dürfen nicht abgezogen und für den Vorstieg verwendet werden. In den überhängenden Bereichen darf nur im Nachstieg, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen   eingehängt   sind,   und   der   Kletterer   am   Seilende   klettert,   das   in   die Zwischensicherungen eingehängt ist.
  12. Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den dafür ausgewiesenen und mit Weichbodenmatten ausgelegten Bereichen gestattet.
  13. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter permanenter Aufsicht eines Aufsichtsbefugten bouldern. Wegen der für Kinder größeren Absprunghöhe ist besonders darauf zu achten, dass diese nicht zu hoch klettern.
  14. Während der Öffnungszeiten können Teilbereiche der Anlage gesperrt sein. Diese Bereiche dürfen dann nicht betreten oder beklettert werden.
  15. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurchden Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Reiner-Schwebel-Kletterhalle Aalen übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
  16. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.
  17. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
    Beim Vorstieg muss direkt in den Anseilring des Klettergurtes eingebunden werden.

4. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

  1. In den gesamten Boulderbereich dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden. Mitgebrachte Speisen dürfen nur im Bistrobereich verzehrt werden.
  2. Tritte, Griffe und Volumen dürfen von Benutzern weder angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
  3. Aus hygienischen Gründen ist es nicht zulässig, Barfuß oder mit Strümpfen zu klettern / bouldern.
  4. Das Betreten der Fallschutzmatten im Boulderbereich ist nur mit Kletterschuhen, Strümpfen oder sauberen Turnschuhen gestattet.
  5. Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Hallenbreich auf Sauberkeit zu achten ist. Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen (bitte Mülltrennung beachten).
  6. Das mitführen von Tieren ist im gesamten Hallenbereich nicht gestattet.
  7. Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt. Im Außenbereich müssen Zigarettenkippen in den aufgestellten Aschenbecher entsorgt werden.

5. Ausrüstungsverleih

  1. Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis zu ersetzen.
  2. Die Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag/Hallenbesuch. Die Höhe der Leihgebühr ist beim Personal zu erfragen oder in der ausgehängten Liste einzusehen.

6. Hausrecht

  1. Das Hausrecht über die Reiner-Schwebel-Kletterhalle übt der Vorstand der DAV Bezirksgruppe Aalen bzw. die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
  2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden.